Land NRW bezahlt Urlaub für bestimmte Familien…

Original auf Webseite der Diakonie Rhein-Ruhr (Diakonie-Reisedienst)

https://www.diakonie-reisedienst.de/familienerholung-nrw/

Anmerkung:

das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern bis zum 18. Lj oder Kinder bis zum 27 Lj., wenn die Kinder noch im Haushalt leben und in Ausbildung sind.

Trotzdem kann es Unterstützungen geben, zB. durch die ev. Kirchengemeinde im Wohnort.


Insbesondere Alleinerziehende oder Familien mit sehr vielen Kindern und geringem Einkommen sind Zielgruppe des Förderprogramms „Familienzeit NRW“. Den Urlaub bezahlt bekommen Familien, die nach § 53 der Abgabenordnung förderberechtigt sind. Unter anderem Personen, „deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“, wie es in der Abgabenordnung heißt.


Genaue Details findet man beim Diakonie-Reisedienst unter dem obigen Link.