Corona-Schutzvorschriften für Selbsthilfegruppen in NRW

Die Corona-Schutzvorschriften ändern sich je nach Inzidenzstufe. Ab dem 20.08.2021 ändern sich die Vorschriften die für unsere Gruppentreffen zu beachten sind wie folgt:

Geimpften und Genesenen in Nordrhein-Westfalen sollen – so die Ausrichtung der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes – grundsätzlich wieder alle Einrichtungen und Angebote offenstehen. Die Verordnung (gültig ab Freitag, 20.08., zunächst bis 17.09.21) knüpft das Einsetzen der 3G-Regel („geimpft – genesen – getestet“) daran, dass eine Inzidenz von 35 oder mehr gegeben ist. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Corona-Schutzverordnung entfallen. Da aktuell der Inzidenz-Wert von 35 landesweit erreicht ist, greifen die Regelungen derzeitig einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.

Für die Treffen von Selbsthilfegruppen (diese werden wie „Bildungsangebote“ behandelt) heißt das, eine Teilnahme ist nur möglich für „immunisierte oder getestete Personen“ (§ 4 Absatz 2 Nummer 1). Der ggf. erforderliche Test kann auch „durch einen gemeinsam beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden“ (§ 4 Absatz 6). Diese Beschränkungen entfallen wieder, wenn die 7-Tage-Inzidenz unter dem Wert von 35 liegt; siehe die Informationen des Landes NRW.

Bei den Treffen von Selbsthilfegruppen kann am Sitzplatz auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, da „alle Personen immunisiert oder getestet sind“ (§ 3 Absatz 2 Nummer 7).

Weggefallen ist die Vorgabe, eine „Rückverfolgbarkeit“ zu gewährleisten, indem die Kontaktdaten der Teilnehmenden für vier Wochen aufbewahrt werden.

Neu ist die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“, die grundlegende Verhaltensregeln enthält. Danach gelten weiterhin die AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Lüftung) und der Hinweis auf die Hygieneregeln der jeweiligen Einrichtungen.

Die neue Corona-Schutzverordnung mit der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ gibt es auf der Homepage des Gesundheitsministeriums des Landes NRW zum herunterladen.

Die Regelungen sind in der Form und Wortlaut durch folgende Organisation zusammengefasst und zitiert worden:
PariSozial-Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische
Sozialdienste mbH in den Kreisen Minden-Lübbecke und Herford
Selbsthilfe-Kontaktstelle Kreis Minden-Lübbecke
Simeonstr. 17-19 | 32423 Minden
Telefon: 0571 82 802 17
www.paritaet-nrw.org

Text verfasst durch i.A. Katja de Vink
übernommen durch T. Koslowski (i.A.)