Bei den Treffen von Selbsthilfegruppen kann am Sitzplatz auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, da „alle Personen immunisiert oder getestet sind“ (§ 3 Absatz 2 Nummer 7).
Weggefallen ist die Vorgabe, eine „Rückverfolgbarkeit“ zu gewährleisten, indem die Kontaktdaten der Teilnehmenden für vier Wochen aufbewahrt werden.
Neu ist die Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln“, die grundlegende Verhaltensregeln enthält. Danach gelten weiterhin die AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Lüftung) und der Hinweis auf die Hygieneregeln der jeweiligen Einrichtungen.